Qualifizierte Beratung
Wir finden zusammen die beste Lösung für Ihr Haus!
Jedes Haus ist individuell. Unsere jahrelange Erfahrung in der PV-Branche ermöglicht uns, die ideale Lösung für Sie persönlich zu finden.
Gründliche Planung
Darauf können Sie sich verlassen!
Wir prüfen spezifisch für Ihr Haus, was für eine gelungene PV-Installation erforderlich ist. Über jeden Schritt informieren wir Sie genauestens.
Installation
Zügig installiert durch ausgebildete regionale Solarteure!
Jahrelang erfahrene, regionale Solarteure installieren Ihre PV-Anlage fachmännisch innerhalb kurzer Zeit für maximalen Ertrag und Sicherheit.
Inbetriebnahme
Schlüsselfertige PV-Anlage für sofortiges Sparen!
Nach Inbetriebnahme können Sie sich entspannt zurücklegen – Ihre Solaranlage erzeugt nun Strom für Sie und Ihre Stromrechnungen reduzieren sich drastisch!

0% MwSt

Hinweise zu Lieferungen nach § 12 Abs. 3 UStG ab 01.01.2023 mit Nullsteuersatz

Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16.12.2022 zugestimmt. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01.01.2023 auf 0% bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Die Anwendung des Nullsteuersatzes kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Sie können bei uns einen Kauf mit dem neu eingeführten Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ab 01.01.2023 durchführen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:

Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
siehe dazu den Gesetzestext im Original

Die gemachten Angaben versichern Sie uns, indem Sie uns das ausgefüllte Formular per Mail unter Angabe der “Auftragsnummer und Namen” im Betreff (Beispiel: 12345 – Max Mustermann) an info@voltolution.de zusenden. Erst danach kann Ihr Auftrag ausgeführt werden.

FORMULAR zur Anwendung des Nullsteuersatzes: Betreibererklärung.pdf

Wichtiger Hinweis: Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Leistungen gegenüber dem Betreiber der Photovoltaikanlage, die nicht größer als 30 kW Peak ist und in Deutschland im Marktstammdatenregister gemeldet ist/wird oder wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

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