0% MwSt
Hinweise zu Lieferungen nach § 12 Abs. 3 UStG ab 01.01.2023 mit Nullsteuersatz
Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16.12.2022 zugestimmt. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01.01.2023 auf 0% bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Die Anwendung des Nullsteuersatzes kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Sie können bei uns einen Kauf mit dem neu eingeführten Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ab 01.01.2023 durchführen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:
Die gemachten Angaben versichern Sie uns, indem Sie uns das ausgefüllte Formular per Mail unter Angabe der “Auftragsnummer und Namen” im Betreff (Beispiel: 12345 – Max Mustermann) an info@voltolution.de zusenden. Erst danach kann Ihr Auftrag ausgeführt werden.
FORMULAR zur Anwendung des Nullsteuersatzes: Betreibererklärung.pdf
Wichtiger Hinweis: Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Leistungen gegenüber dem Betreiber der Photovoltaikanlage, die nicht größer als 30 kW Peak ist und in Deutschland im Marktstammdatenregister gemeldet ist/wird oder wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.